Haftpflicht

Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen (§ 10 BiBuG 2014).
Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Bestehens der aktiven Berufsberechtigung aufrechterhalten werden.

Das Nichtbestehen ist ein Widerrufsgrund und führt zum Verlust der Berufsbefugnis!

Die Mitdeckung bei einem anderen Berufsberechtigten, der dem Klienten gegenüber haftet, ist zulässig.
Die Versicherungssumme muss mindestens € 72.673.- für jeden Versicherungsfall betragen.

Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner, die ihre Berufsberechtigung ‚ruhend’ gemeldet haben, müssen keine Versicherung nachweisen. Allerdings kann die aktive Tätigkeit erst nach Nachweis der Versicherung wieder aufgenommen werden.

Die Versicherer müssen die Beendigung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes eines Bilanzbuchhalters, Buchhalters und Personalverrechners der Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde melden.

Berufsberechtigte sind grundsätzlich frei in der Wahl ihrer Versicherung. Diese kann auch im Ausland abgeschlossen werden, soferne der gesetzliche Versicherungsschutz in Österreich gewährleistet ist.

Berufshaftpflichtversicherung (Gruppenvertrag)

!!!AB 01.01.2017 gilt ein Neu überarbeiteter Rahmenvertrag mit wesentlich besseren Deckungsumfang und Versicherungsschutz!!!

(bei gleich bleibender Prämie)

NEUE Versicherte Personen (= weiterer Versicherungsnehmer):

-  „Personalverrechner“ iSd BiBuG
-  „Buchhalter“ iSd BiBuG
-  „Bilanzbuchalter“ iSd BiBuG
-  „Unternehmensberater“
-  „Sachverständige“

Klarstellung bei den mitversicherten Personen: Der Versicherungsschutz bezieht sich im vollen Umfang auch auf Teilzeitangestellte, jedoch werden diese nur ihrem Anteil nach verrechnet.

Vertragsgrundlagen: Berufshaftpflicht/Vermögensschadenhaftpflicht: Allgemeine Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung (ABHV 1997 GK 04)
Betriebs- & Bürohaftpflicht: Allgemeine und Ergänzende Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHVB/EHVB 2005)

Selbstbehalt: generell €250,- falls nicht anders angeführt

Versicherungssumme:    € 73.000,-- | € 146.000.-- | € 220.000.--   wenn nicht abweichend / individuell vereinbart

Eigenschadenversicherung: bei Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag

Unternehmensberater: inkludiert Unternehmensberatung, Buchhalter & Personalverrechner & Bilanzbuchhalter

Sachverständige: gerichtlich zertifizierter Sachverständiger lt. gesetzlicher Bestimmungen mit € 400.000.--

Cyber Risiko mit € 1.000.000.-- Versicherungssumme

Strafrechtschutzversicherung mit € 100.000.-- Versicherungssumme

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